DLNDB 3.0 – Der D.I.B. macht wieder Wissenschaft in der Nacht

Die mittlerweile dritte Auflage von „Die lange Nacht der Bienenwissenschaft“ (DLNDB) geht am 22. März 2024 auf Sendung. Ab 20:15 Uhr präsentiert der Deutsche Imkerbund e.V. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung e.V. Wissenschaft spannend, kurzweilig und digital. Über die Startseite der D.I.B.-Homepage gelangen Interessierte direkt zum DLNDB-Livestream – und erfahren weitere Details zu den Vortragenden und Vorträgen.

Die Online-Mitgliederverwaltung ist sicher

(Nicht) erfolgreicher Software-Penetrationstest auf VerbandsCloud absolviert

Der technische Betreiber unserer Online-Mitgliederverwaltung, die Firma Syscape aus Vallendar, hat durch einen unabhängigen und externen Dienstleister einen sogenannten Penetrationstest durchführen lassen. Ziel der mehrwöchigen Aktion sei es gewesen, etwaige Schwachstellen im System aufzudecken. Bei solchen Penetrationstests kommen Werkzeuge, Software und Techniken zum Einsatz, die auch Hacker verwenden.

Die Ergebnisse des Tests liegen nun vor. Syscape konnte dem Deutschen Imkerbund e.V. eine erfreuliche Mitteilung machen: „Im Ergebnis und nach eingehender Bewertung des Abschlussberichtes wurden keine softwareseitigen Schwachstellen gefunden, die eine unmittelbare Eskalation von Benutzerrechten (Ausweitung der Privilegien) oder gar einen unberechtigten Durchgriff auf die Datenbank (z.B. durch SQL-Injection) ermöglichen.“ Von der beauftragten Sicherheitsfirma habe es lediglich Anmerkungen gegeben, die „bei einer Änderung/Anpassung auch die Bedienbarkeit der Software betreffen würden“. Deswegen werde Syscape diese Maßnahmen im Laufe des Jahres mit den Projektverantwortlichen gegeneinander abwägen.

Syscape-Geschäftsführer Felix Weigand, der auch für den Imkerverband Rheinland e.V. als IT-Obmann tätig ist, betonte gegenüber dem D.I.B.: „Mit dem Ergebnis sind wir mehr als zufrieden und sehen unseren
bislang eingeschlagenen Weg einer verantwortungsbewussten Softwareentwicklung als bestätigt – wenn dies auch in manchen Fällen zu längeren Entwicklungszeiten führt.“

Außerordentliche Vertreterversammlung bringt Satzungsänderung auf den Weg

Bedenken des Amtsgerichts dürften mit dem Beschluss der AVV ausgeräumt sein / Beitrag für die Mitgliedschaft im Imkerverband Rheinland e.V. bleibt 2024 unverändert

Im zweiten Anlauf hat die Außerordentliche Vertreterversammlung die neue Satzung des Imkerverband Rheinland e.V. nun endgültig auf den Weg gebracht. Nachdem das zuständige Amtsgericht in den Paragrafen 14 und 21 jeweils einen Passus zur elektronischen Form der Einladung zu einer Vertreterversammlung moniert hatte, war eine Neuformulierung nötig geworden. Diese Änderung hat die Vertreterversammlung einstimmig und ohne Diskussion beschlossen. Wenn auch das Amtsgericht der Änderung zustimmt, steht künftig einer Einladung zur Vertreterversammlung per E-Mail nichts mehr im Weg.

Für deutlich mehr Aufsehen sorgte dagegen der Diskussionsvorschlag des Vorstands, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen. Bereits im Vorfeld hatte der Imkerverband Rheinland umfangreich darüber informiert, welche Zukunftspläne für den Verband in Arbeit sind. Weil solche Projekte nicht umsonst zu machen sind, hatte der Vorstand einen Aufschlag von 10 Euro zur Diskussion gestellt. Teile der anwesenden Kreisvorsitzenden forderten zusätzliche Kostenpläne ein, um besser nachvollziehen zu können, wohin das zusätzliche Geld fließen soll. Dieser Forderung kam der 1. Schatzmeister Andreas Gödde nach und legte einen detaillierten Haushaltsvoranschlag für 2024 vor. Sein ergänzender Vortrag stieß bei den anwesenden Mitgliedern überwiegend auf Zustimmung.

Die Vertreterversammlung fasste auf Empfehlung des Vorstands daraufhin folgenden Beschluss: Für 2024 bleibt die Beitragshöhe unverändert, weil der Aufwand für die Mitgliederverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt zu groß gewesen wäre.

Eine deutliche Mehrheit von 62 Stimmen gegen 20 Stimmen bei 18 Enthaltungen (62% Zustimmung) fand sich außerdem für den Antrag, dass der Vorstand für die Vertreterversammlung im März 2024 einen Antrag erarbeitet, der eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags von 10 Euro ab dem 1.1.2025 vorsieht. Somit erhalten die Kreisvorsitzenden Gelegenheit, sich mit ihren Vereinen zu besprechen und die nötige Anpassung zu vermitteln.

Neuigkeiten zur geplanten Aufstockung konnte der 2. Vorsitzende Tobias Heinen vermelden. Wenige Tage vor der Vertreterversammlung sind die ersten finalen Angebote für das Bauvorhaben beim Verband eingegangen. Daraus ergibt sich eine massive Preissteigerung, die für den Imkerverband Rheinland nicht zu stemmen ist. Die Vertreterversammlung stimmte zu, den Plan in ein bis zwei Jahren erneut aufzugreifen, wenn sich die Preisentwicklung im Bausektor normalisiert hat.

Der Vorstand des Imkerverband Rheinland hatte die Vertreterversammlung zum zweiten Mal eingeladen, weil die erste Zusammenkunft im September mangels Masse nicht beschlussfähig war. Mit der erneuten Einladung wäre nun die Beschlussfähigkeit auch ohne die Anwesenheit einer Mehrheit der Kreisvorsitzenden möglich gewesen. Erfreulicherweise waren aber dieses Mal …. Vorsitzende anwesend, sodass die Beschlüsse der Außerordentlichen Vertreterversammlung das breite Meinungsspektrum der rund 13.000 Mitglieder im Verband abgebildet hat.

Imkerverbände aus Rheinland-Pfalz bitten Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir um Hilfe

Die vier Imkerverbände aus Rheinland-Pfalz, zu denen auch der Imkerverband Rheinland e.V. zählt, haben sich in einem „Offenen Brief zur Notlage der Imkerei“ an Cem Özdemir gewandt, den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Sie weisen darin auf die angespannte Lage der Imkereien in Deutschland hin, deren Existenz zunehmend durch die Verbreitung von gepanschtem Honig gefährdet ist.

Den genauen Wortlaut des Briefes entnehmen Sie gerne der hier beigefügten Datei. Eine Antwort vom Bundesministerium steht noch aus.

Hersteller aus der Schweiz erhält Zulassung für Oxalsäure-Verdampfung

Bislang war das Sublimieren von Oxalsäure nur im Ausland erlaubt. Seit dem 09.09.2023 ist der Wirkstoff zur Verdampfung auch in Deutschland zugelassen.

In den vergangenen Tagen verbreitete sich die Nachricht wie ein Lauffeuer unter Imkerinnen und Imkern: Die von vielen langersehnte Zulassung von Oxalsäure zur Verdampfung sei nun erfolgt. Gleichzeitig rankten sich um diese Neuigkeit viele Halbwahrheiten. Der Imkerverband Rheinland hat sowohl beim Hersteller als auch beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nachgefragt und dabei folgende Antworten erhalten:

Am 09.09.2023 hat das BVL das Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ der Andermatt BioVet GmbH zugelassen. In einer entsprechenden Fachinformation sind die Art der Anwendung sowie die Dosierung geregelt. Dort heißt es, dass ein geeignetes Gerät zur Verdampfung für die Anwendung von „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ vorgeschrieben ist. Die Behörde nennt als Beispiel zwei Geräte des Herstellers, diese sind allerdings nicht verpflichtend zu benutzen.

Neben der Verdampfung darf „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ auch für die Träufelbehandlung und die Sprühanwendung eingesetzt werden.

Der Hersteller teilt ergänzend mit, dass er das neue Tierarzneimittel auf der Messe Eurobee vorstellen wird, die vom 10. bis 12. November in Friedrichshafen stattfinden wird. Ab dem 13. November 2023 sei das Präparat lieferbar.

Der Imkerverband Rheinland begrüßt die Zulassung des neuen Tierarzneimittels. „Damit endet die jahrelange Diskussion um den Einsatz der Oxalsäure in Verdampfern, und das BVL sorgt für Rechtssicherheit“, sagt Dirk Franciszak, der 1. Vorsitzende des Verbandes. „Wichtig ist nun, dass die Imkernden das neue Verfahren sicher und korrekt einsetzen, denn die Gesundheitsgefährdung durch Oxalsäure ist nicht zu unterschätzen. Für das Bienenwohl ist die neue Methode nach derzeitigem Stand der Forschung ein Schritt nach vorne.“

Der Imkerverband Rheinland stellt unverbindlich zwei Unterlagen zum Thema als Download zu Verfügung:

Ausdruck zum Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ aus dem Arzneimittel-Informationssystem des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28.09.2023
Fachinformation zum Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“, abgerufen am 28.09.2023

Das IVR-Etikett geht an den Start

Ab sofort ist das neue Honig-Etikett vom Imkerverband Rheinland verfügbar. Eine kurze Vorstellung dieser neuen alten Idee der verbandseigenen Honigvermarktung finden Sie unter dem Reiter „Das IVR-Etikett“. Dort gibt es auch einen Link zum Druck-Shop, wo das Etikett kostenlos als Download zur Verfügung steht.

Dobro opravljeno!*

Der IMYB-Wettbewerb in Slowenien, bei dem mehr als 150 jugendliche Imkernde aus 30 Nationen teilgenommen haben, ist beendet. Das deutsche Team, das in diesem Jahr der Imkerverband Rheinland e.V. für den Deutschen Imkerbund e.V. entsenden durfte, hat dabei einen höchst respektablen elften Platz belegt. Das Podium erklommen die Teams aus Österreich, der Slowakai und Teschechien. „Wir gratulieren herzlich allen Jugendlichen, die sich fünf Tage in einem freundschaftlichen Wettbewerb gemessen haben. Wir sind wahnsinnig stolz, dass der Imkerverband Rheinland die Fahne für Deutschland hochhalten durfte. Was unsere jungen Leute geleistet haben, macht mir persönlich große Hoffnung, dass unsere Bienen auch in Zukunft großartige Imkerinnen und Imker haben, die sich für ihre Belange einsetzen“, sagt Dirk Franciszak, der 1. Vorsitzende des Imkerverband Rheinland.

Einen detaillierten Bericht, was Dana Gronau (15 J. aus Rees), Arne Geschke (15 J. aus Krefeld) und David Schwabke (15 J. aus Koblenz) zusammen mit unseren Obleuten Fiona Fleßer und Eckhard Uhlenbruck in Slowenien erlebt haben, veröffentlichen wir in den kommenden Tagen. Einen schönen Eindruck vom Wettbewerb vermittelt bis dahin ein Video der IMYB:


* Slowenisch für „Gut gemacht!“